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Steuerrecht...

Bereits seit 2003 sind auf dieser Seite die folgenden sechs Absätze über Szenarien zu lesen, wie sie uns auch heutzutage leider noch sehr bekannt vorkommen müssen. Lesen Sie also weiter - der Inhalt hat nichts von seiner Aktualität verloren; auf aktuelle Entwicklungen bezogene Anmerkungen zum Thema folgen danach...(*)

Die hier behandelte Thematik stellt quasi ein spezielles Unterthema der Seite "Unrechtsbewusstsein" dar. Jeder weiss zwar, dass die Steuergerechtigkeit in unserem Lande längst aus dem Ruder gelaufen ist; die wirkliche Dimension dieser Problematik wird allerdings durch die Wohlstandsgewöhnung und individuelle Betroffenheit des Einzelnen überlagert. Wen interessieren da z.B. die bekannten Steuerschlupflöcher in norddeutschen Gemeinden, in denen Bürgermeister und Gemeinderat lukrative Eigenvermietungen betreiben, nachdem Sie die Ansiedlung ihrer gewerblichen Mieter dadurch angeregt haben, dass sie keine Grund- und Gewerbesteuer erheben (geschätzter, jährlicher  Steuerausfall: mehr als 400 Millionen EURO). Wenn beliebte Medienstars (Gottschalk, Graf und Becker ?) Bemühungen an den Tag legen, die Steuereinnahmen des Gemeinwesens, das an ihrem Ruhm und ihrer Einnahmentaxierung nicht ganz unbeteiligt war und ist, durch "Auslandsbewegungen" etwas zu begrenzen, so mag die mögliche Konsequenz hieraus dahinstehen. Unverständlich ist und bleibt es jedoch, wenn einerseits die Lohnkostenpreistreiberei in unserer Wirtschaft nicht aufrichtig und effektiv bekämpft wird, während andererseits solche Unternehmen, die ihre Betriebsstätten aus Lohnkostenersparnisgründen ins Ausland verlegen, keine angemessene Sonderbesteuerung erfahren.

   Unverständlich - und zwar besonders für die sozial bzw. wirtschaftlich schwächere Schicht - ist und bleibt auch, wenn die besonders in Notzeiten bedeutsame Vermögenssteuer immer noch mit dem Milch-Mädchen-Argument auf Distanz gehalten werden kann, dass ihre Erhebung einen unverhältnismässigen Verwaltungs- bzw. Kostenaufwand auslösen würde; lieber belasten wir Arm und Reich mit "automatisierten" Zinsabschlägen, damit die Arm-Reich-Schere auf keinen Fall geschlossen wird. Heutzutage entsteht leider immer häufiger der Eindruck, dass die politische Auslegung des Gleichheitsgrundsatz gegen das verfassungsrechtlich verankerte Gebot der Sozialbindung des Eigentums verstösst, um die wirtschaftlich Starken gegen die wirtschaftlich Schwachen abzugrenzen. Es scheint nach alledem nicht mehr durchsetzbar zu sein, dass reiche Bürger kraft ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit überdurchschnittlich am Steueraufkommen beteiligt werden, weil sie über staatsbeeinflussende Instrumentarien verfügen, die der Arbeitnehmer bzw. kleine Mittelständler nicht besitzt. Somit nimmt seit Jahrzehnten die Steuerlast auf den Schultern der Arbeitnehmer und kleinen Mittelständlern immens zu, während Betriebssteuern grosser Unternehmen eine prozentual rückläufige Tendenz aufweisen. Die Folge war, dass in den letzten Jahren häufig die steuerlichen Belastungsschwerpunkte mit sozialer Ausgewogenheit so viel zu tun hatten, wie ein Vekehrsminister mit der Datenautobahn.

   Kohls populärer Finanzminister Waigel hat für mich dabei den Tiefpunkt des "soziallogikfeindlichen" Steuerrechts markiert, als er nach dem "try-and-error"-Prinzip die Staatskassen zu füllen versuchte. Noch heute werden viele Gewerbetreibende bzw. Selbständige vergeblich nach einem tieferen, sozial gerechtfertigten Sinn in seiner 1-Prozent-Regelung bei der Absetzung des Privatanteils für beruflich und privat genutzte PKW's, bei der verbotenen Absetzung beruflicher Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nach 2 Jahren u.v.m. suchen. Es gibt ihn schlichtwegs nicht, zumindest im Bereich der sozialen Rechtfertigung. Lediglich ein Beispiel: Nur wer sich als Gewerbetreibender oder Selbständiger mehrere PKW's leisten kann (privat/beruflich getrennt), kann der enorm aufwendigen Fahrtenbuchregelung Waigels entgehen, wenn er nicht für einen gemischt genutzten PKW den von vielen als ruinös empfundenen 1-Prozent-Pauschalabzug (monatlich aus Brutto-PKW-Neupreis unabhängig vom PKW-Zeitwert !!!) als unterstellten Privatanteil riskieren will. Von vielen (durchaus mit gesundem Menschenverstand gesegneten) Bürgen als skandalös empfundene Regelungen vergleichbaren Kalibers sind in der Folgezeit von Finanzministern verschiedener Parteien über uns hereingebrochen, welche tatsächlich bis in die oberen Spitzen der Verfassungsgerichtsbarkeit Rückhalt gefunden haben. Auch hierin wird deutlich, dass ohne eine aufrichtige Rückkehr zu unseren demokratischen Wurzeln keine wirklich effektive Wahrung sozialen Friedens möglich ist.

   Ein weiterer Höhepunkt pragmatisch verkaufter Steuerungerechtigkeit in Zeiten leerer Kassen ist die z.Zt. geplante Steueramnestie für Schwarzgeldkriminelle. dass dies eine weitere Bankrotterklärung bundesdeutscher Steuer- und Sozialpolitik darstellt - schliesslich werden erneut nur die Reichen belohnt, die sich vorsätzlich und gemeinschädlich über geltendes Recht hinweggesetzt haben -, liegt auf der Hand. Hiernach wird staatliche Autorität gegenüber dem "gemeinen" (armen) Steuersünder noch schwieriger glaubwürdig bleiben können.

Fazit: Wenn wir nicht wieder Voraussetzungen schaffen, dass machtorientierte Einflussnahmen in der Steuerpolitik - z.B. im Wege des immer mehr eskalierenden Lobbyismus - in ihre sozialstaatlichen Grenzen gewiesen werden, so werden wir - so steht zu befürchten - wohl früher oder später dort enden, wo die ausgleichende Gerechtigkeit im Falle hartnäckiger Widerstände gegen die soziale Ausgewogenheit ihre Opfer findet...

PS: Im April 2003 wurde übrigens im Hinblick auf die oben (seit Jahren) angeprangerte Praxis der Finanzämter, die Absetzbarkeit doppelter Haushaltsführung auf 2 Jahre zu begrenzen, bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht die von Waigel initiierte Regelung nunmehr für verfassungswidrig erklärt hat. Damit steht fest, dass die Finanzämter seit 1996 zu Unrecht die bezeichnete Begrenzung praktizieren. Allerdings darf sich auf Rückerstattungen nach der genannten Entscheidung nur freuen, wer immer regelmäßig Einspruch gegen seinen Steuerbescheid eingelegt hat. Wer seinerzeit auf die Fähigkeiten des Finanzministers vertraut hat, nur verfassungsgemässe Bestimmungen in die Welt zu setzen und hier wegen auf Einsprüche verzichtet hat, ist wohl der Dumme. Ob dies noch etwas mit rechtsstaatlichem Gerechtigkeitsbemühen zu tun hat, mag jeder selbst entscheiden...(*)

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