Pflegeversicherung...
Bereits seit 2005 sind auf dieser Seite die fünf folgenden Absätze zu lesen - Szenarien, wie sie uns auch heutzutage noch sehr bekannt vorkommen. Lesen Sie also ruhig weiter - der Inhalt hat nichts von seiner Aktualität verloren; auf aktuelle Entwicklungen bezogene Anmerkungen zum Thema folgen danach...(*)
Als Angehöriger einer pflegebedürftigen Verwandten kann ich - wie viele andere Betroffene auch - bestätigen, dass für mich das deutsche System der Pflegeversicherung mit der im Grundgesetz verankerten Achtung vor der Würde des Menschen einfach nicht in Einklang zu bringen ist. Viele Menschen, die jahrzehntelang für den Versicherungsfall eingezahlt haben, sehen sich heute in menschenunwürdiger Form mit der Situation konfrontiert, dass Ihnen vom Versicherungsträger die Bewertung des de facto feststehenden Zustandes “Pflegebedürftigkeit” deshalb “relativiert” werden kann, weil dieser nicht (mehr) für alle tatsächlich Pflegebedürftigen Geldmittel zur Verfügung hat. Welch ein Verständnis von Versicherungsschutz! Die Menschen zahlen jahrzehntelang für den Versicherungsfall - und dies sogar kraft gesetzlichen Verpflichtungszwanges - ein, um sich alsdann vom Versicherungsträger, der seine Verwaltung bezahlt (und die eine oder andere Misswirtschaft erfolgreich in Vergessenheit gebracht) hat, nachvertraglich an Hand der geleerten Kassen vorschreiben lassen zu müssen, ob sie noch als “pflegebedürftig” anerkannt werden können. Die hartnäckige Ignoranz der Tatsache, dass Pflegebedürftigkeit ein realer Zustand ist, der nicht nach Belieben und Kassenbestand zu Lasten der Angehörigen des pflegebedürftigen Beitragszahlers anpassbar ist, gehört zu diesem System! Ein privater Versicherungsträger, der um seine Beitragszahler werben muß, hat für den Versicherungsfall mit einer Kreditierung einzustehen oder in die vielfältig sanktionierte und “vermeidungsgesicherte” Insolvenz zu gehen. Diese Mechanismen schützen den Versicherungsnehmer freilich zusätzlich auch im Rahmen des Möglichen vor überzogenen Verwaltungskosten und Misswirtschaft. Nicht so bei der gesetzlichen Pflegeversicherung. Hier funktioniert die Risikoverteilung problemlos unsanktioniert und vollends zu Lasten des vom Schadensfall Betroffenen, so dass häufig nicht einmal mehr das Regelmotto eines Versicherungsnehmers hilft: Wer einen versicherten, kräftezehrenden Schaden hat, muss noch über ausreichende Kräfte verfügen, sich dem Kampf mit dem Versicherungsträger zu stellen!
Vor dem Hintergrund, dass heutzutage Begutachtungen für Pflegeeinstufungen durch den Medizinischen Krankenkassendienst oft erst nach 6 Wochen oder mehr durchgeführt werden, ergeben sich sehr oft ungeheuere Benachteiligungen bzw. Vorfinanzierungsbelastungen für die Betroffenen und deren Angehörige. Freilich behaupten nur “böse Zungen”, hier werde einer erledigungsförderlichen Veränderung des Gesundheitszustandes des soeben pflegebedürftig erscheinenden Versicherungsnehmers entgegengesehen (Besserung/Tod), was allerdings statisch gesehen gar nicht so abwegig erscheinen soll. Dass sich die Beitragszahler anhören müssen, der Medizinische Dienst sei hoffnungslos überlastet, weshalb derartige Wartezeiten entstehen würden, macht die Sache nicht besser. Der pünktlich gezahlt habende, andernfalls vom erzwungenen Beitragseinzug bedrohte Versicherungsnehmer wird sich hier fragen, warum seine eigene Überlastung zuvor nicht die eine oder andere Beitragszahlung hätte verzögern dürfen. Mit einer fairen Risikoverteilung hat dies offensichtlich nichts mehr zu tun.
Ich habe in der eigenen, nahen Verwandtschaft überdies dermassen viele Einzelfälle an diesbezüglichen Verstössen erlebt, dass ich alleine hierfür eine tabellarische Übersicht erstellen könnte. Nur als Beispiel ein mir sehr schmerzlich in Erinnerung gebliebener Vorfall, unsere Mutter betreffend: Im Zuge der Entlassung aus dem Krankenhaus nach einer schweren Erkrankung versicherte der behandelnde Arzt, dass eine langfristige Pflegebedürftigkeit absehbar sei, weshalb er für die unverzügliche, problemlose Einstufung einen sog. Nahtlosigkeitsantrag stellen und begründen werde. Der Arzt gab sich sehr viel Mühe, die ihm offensichtliche Angewiesenheit und Pflegebedürtftigkeit unserer Mutter zu begründen. Unserer kurzfristig erteilten Nachfrage im Zuge der Einreichung des Antrags durch den Arzt (Krankenhaus) beim MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) folgte von dort die Mitteilung, dass der nach Aktenlage zu entscheidende Antrag abgelehnt worden sei. Der MDK hatte - freilich im Gegensatz zu dem vorgenannten Arzt - unsere Mutter überhaupt nicht gesehen. Auf Nachfrage wurde uns vom MDK die Auskunft gegeben, der Arzt wüsste nicht, worauf es für die Entscheidung des MDK ankäme. Auf unsere weitere Nachfrage erklärte man uns, aus der ärztlichen Formulierung sei die Nachhaltigkeit der Pflegebedürftigkeit auf mindestens 6 Monate nicht zweifelsfrei zu entnehmen gewesen, weshalb abgelehnt worden sei...
Wir haben es uns nicht nehmen lassen, den Arzt über die Stellungnahme des MdK zu informieren, verbunden mit dem freundlichen Hinweis, dass unsere überlasteten Krankenhausärzte wohl besser daran tun, ihre wertvolle Zeit nicht an die “unfehlbaren Ferndiagnose-Spezialisten” des MDK zu verschwenden...
PS: In dem Buch von Markus Breitscheidel “abgezockt und totgepflegt” wird der widersinnige Mechanismus sehr plastisch dargestellt, wie die wertvolle, weil die Selbständigkeit der Gepflegten fördernde Arbeit des noch motivierten Pflegepersonals in den Heimen durch das Stufensystem der Pflegeversicherung bestraft wird: Viele Heimstätten werden von den Kosten aufgefressen, wenn die “gute” Arbeit des Pflegepersonals dadurch “Früchte” trägt, dass eine Rückstufung der Gepflegten auf eine niedrigere Pflegestufe geringere Einnahmen mit sich bringt. Die Folge hiervon lässt sich als Horrorszenario ausmalen, aber nicht als Ziel eines Menschlichkeit beanspruchenden Gemeinwesens bezeichnen...
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