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Degeneration, Ethik- und Demokratieverlust...

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EDV-Politik...

Vorabanmerkung: Eine sehr ausführliche Vorversion dieser Seite ist von unserer Kanzlei bereits im März 1998 an den damaligen Ministerpräsidenten von Niedersachsen und späteren Bundeskanzler Gerhard Schröder in einem Anflug von Verzweiflung über die aktuelle Situation mit der Anmerkung versandt worden, dass wir ein halbes Jahr später fest mit einer rot-grünen Koalition unter der Führung von Herrn Schröder rechnen, welche hoffentlich u.a. die hier angesprochenen, schweren Versäumnisse der Kohl-Regierung ausgleicht; erfreulicherweise wurde uns zwar eine Antwort zuteil, in der man uns versichert hat, dass unsere Anregungen beim Aufbau einer neuen Bundesverwaltung Berücksichtigung finden sollen; letzteres wurde uns in einem Schreiben unmittelbar nach der Regierungsübernahme durch Rot-Grün sogar noch einmal bekräftigt. Leider ist es bei diesen Absichtserklärungen geblieben, nun gut, wir sind nur eine “kleine” Anwaltskanzlei...

In diesen Zeiten, in denen hierzulande zu Recht von allen Seiten ein schlanker Staat gefordert wird, kommt häufig die Frage auf, ob tatsächlich derart viele Ministerien benötigt werden, wie sie derzeit in Berlin Kosten verursachen. Zweifel sind hier angebracht. Die Einberufung einer bundesstaatlichen Einrichtung ist jedoch meines Erachtens längst überfällig: Ein Ministerium für Informations- und Kommunikationstechnologie. Gleiches gilt für klare wie harmonisierte, gesetzliche Regelungen im Bereich des gesamten EDV-Rechts.

Alles auf die Rechtsprechung....

Seit Jahren ist augenscheinlich, dass unser Staat den Herausforderungen des EDV-Zeitalters nicht in wünschenswerter Weise gerecht zu werden vermag. Beispiele gibt es hierfür genügend. Dass sich unser EDV-Recht - aber auch das Internet-Recht - nur noch mit einer, meines Erachtens bereits unerträglich gewordenen Kasuistik über Wasser halten kann, scheint heute niemanden mehr zu stören; die Legislative hinkt nicht nur der technologischen Entwicklung hinterher, sondern hat - so fürchten viele mit Recht - bereits keinen Kontakt mehr zu ihr. Eines ist in diesen Tagen besonders augenfällig, was als unübersehbares Kennzeichen gewertet werden muss, dass sich der Gesetzgeber mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative längst in Verzug befindet: Die Vielzahl widersprüchlicher Gerichtsentscheidungen im EDV- bzw. Online- und Internet-Recht. Darüber hinaus muss die Justiz für EDV-Verträge überkommene Vertragstypen anwenden, die vor mehr als 100 Jahren entwickelt wurden. Dies wäre tatsächlich nicht weiter problematisch, wenn diese Vertragstypen im Rahmen überschaubarer Analogien auf EDV-Verträge anwendbar wären. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. EDV-Verträge erheben z.B. besondere Anforderungen an Beratungs- und Mitwirkungspflichten, wie sie im Falle unzureichender vertraglicher Festlegung über das BGB nicht kompensierbar sind. Die von der Rechtsprechung entwickelten Institute für derartige Pflichten sowie die werkvertraglichen Mitwirkungspflichten sind nicht annähernd - auch nicht über den “Wildwuchs” potenzierender Analogien und Ausnahmen - in der Lage, üblichen EDV-vertragsrechtlichen Belangen gerecht zu werden. Die Folge ist, dass EDV-Verträge explizit alle Erforderlichkeiten zu regeln haben, da ergänzend heranziehbare Ableitungen aus Vertragstypen und die Modelle der Rechtsprechung hier bei weitem weniger effektiv arbeiten, als bei Vertragsabreden aus anderen Bereichen. Auch die unter “Publikationen” erwähnte Neuerscheinung unserer Kanzlei “Beweisführung in EDV-Sachen” befasst sich mit diversen Details, warum die überkommenen BGB-Vertragstypen für EDV-Verträge sehr bedenklich erscheinen.

   Warum ein Ministerium für Informations- und Kommunikationstechnologie als Know-How-Zentrum mit  “staatlichen Programmierern” in Deutschland dringend - auch zur Vermeidung der weiteren, unnötigen Verschwendung von Steuergeldern - erforderlich ist, wird auf dieser Seite in Zukunft weiter detailliert beschrieben werden. Vorläufig sollen folgende Sachpunkte den Themenbereich skizzieren. Eine Abstimmung EDV-technischen und EDV-rechtlichen Sachverstandes für öffentlich-rechtliche Belange gehört in die Hände des Staates, damit

1. Gesetzesinitiativen im EDV- und Internet-Recht sach- und zeitgerecht dergestalt erfolgen können, dass externer Sachverstand gar nicht oder nur in sehr speziellen Fällen erforderlich wird; in letzteren Fällen besteht durch die betreffende Einrichtung gleichzeitig eine sachverständige Kontrollmöglichkeit externer Kompetenzträger. Zudem könnte verfassungsrechtlich bedenklichen Aktivitäten z.B. gegen Terrorismus dadurch entgegengewirkt werden, dass gezielt die richtigen Massnahmen gewählt und nicht “das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird” (Oder glauben deutsche Politiker wirklich, mit ihren “staatlichen Trojanern” echte Terroristen an Stelle einfacher Bürger einfangen zu können, die noch nichts von Abwehrmechanismen wie Anonymisierungsservern etc. gehört haben ? Entsprechendes gilt für die DNS-Sperren gegen Kinderpornographie, welche nun wirklich ein völlig untaugliches Mittel zur zweifellos notwendigen Bekämpfung der Kinderpornographie darstellen. Aber nicht nur Herr Schäuble und Frau von der Leyen könnten einschlägige Unterstützung dringend gebrauchen.).

2. Software (Framework) insbesondere in der Form einer Klassenbibliothek für staatliche Aufgabenstellungen in Justiz und Verwaltung von staatlicher Seite entwickelt und gepflegt werden kann, wodurch sich “Steuergräber und Spätamortisierer” im Bereich staatlicher Softwarelösungen - erinnert sei z.B. an die “Softwarelösungen” Inpol-Neu (BKA), Diplaz (Polizei), Fiscus (Finanzämter), Hartz IV-Software, toll-collect (LKW-Maut) - vermeiden liessen. Hierdurch wäre nicht für jede Neuentwicklung kostenträchtig “das Rad neu zu erfinden”, während ein für vergleichbare Verwaltungsaufgaben staatlich entwickeltes Software-Framework in allen Bereichen der Verwaltung im Zuge angepasster Ergänzungen und Parametrisierungen Verwendung finden könnte. Die Anforderungen an die Datensicherheit wären in staatlichen Händen, ohne dass externe Unternehmen staatliche Sicherheitszonen in Gefahr bringen könnten (ggf. hätte eine Abstimmung mit dem Bundesamt für Datensicherheit zu erfolgen). Beispiele betreffen die letztlich nicht aufzuhaltenden Computerwahlen, den elektronischen Datenverkehr mit Justiz und Verwaltung (e-government/e-justice), aber auch die “interne” Verwaltung von Software für die Strafverfolgung (z.B. Kinderpornographie) u.ä. Die Horrorszenarien bei der Einführung computerisierter Wahlen, der LKW-Maut u.v.m. haben nicht nur in unserem Lande deutlich gezeigt, wie gefährlich es sein kann, wenn staatlich eingesetzte Software “algorithmisch” unter der vollständigen Kontrolle privater Unternehmen steht. Ganz zu schweigen von der Abhängigkeit, welche sich aufbaut und staatliche Erpressbarkeit in wirtschaftliche Bereiche verweist (aber möglicherweise nicht nur!).

3. die Mitarbeiter bei Justiz und Verwaltung sachgerecht in den von ihnen eingesetzten Anwendungen ausgebildet und geschult werden können.

4. die Mitarbeiter in Justiz und Verwaltung sachgerecht über zeitbezogene EDV-technische und EDV-rechtliche Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten werden, ohne dass externe Schulungsträger etc. benötigt werden. Der effiziente Einsatz von EDV setzt die Vermeidung von Hemmschwellen und Berührungsängsten voraus, was i.d.R. nur dann erreicht werden kann, wenn Mitarbeiter moderne Softwarelösungen einsetzen, die auch mit der Privatwirtschaft konkurrieren können. “Scheuklappen-EDV” zum Beispiel auf den zwingenden Einsatz von Siemens-Gerätschaften und Siemens-Schulungspersonal - aus welchen politischen Gründen auch immer (?) in der Vergangenheit gelegentlich in Justiz bzw. Verwaltung anzutreffen - hat alsdann bereits deshalb weniger Chancen, weil staatliche Programmierer Eigeninitiative bei Auswahl bestmöglicher Einsatzwerkzeuge üben können.

5. sinnvolle und schnelle Gefahrenabwehr bezüglich der allgemeinen IT-Gefahren betrieben werden kann. Der Terrorismus der Zukunft wird sich auf computerisierte Schaltstellen von Politik und Wirtschaft beziehen. Viren-, Trojaner-, Wurm-, Bot-Netz-Angriffe und vieles mehr, was kriminelle Hacker noch ersinnen, werden immer schwieriger in den Griff zu bekommen sein, wenn sie auf öffentliche und gewerbliche Einrichtungen abzielen. Die Bankenkrise könnte sich als “Kindergeburtstag” (nur) im Vergleich dazu erweisen, dass es Terroristen schaffen, für wichtige Einrichtungen gleichzeitig die Stromversorgung zu unterbrechen, so dass alle Datenbestände inklusive Kopien verschwinden...

6. von staatlichen Stellen endlich eine zukunftsorientierte Softwaresimulation für wirtschaftliche Zusammenhänge projektiert wird, die es ermöglicht, Auswirkungen politischer Steuerungsmechanismen vor ihrer tatsächlichen Einführung zu simulieren. Es kann nicht angehen, dass im 21. Jahrhundert in wichtigen Fragen der Wirtschaft politische Entscheidungen immer noch noch dem Prinzip “try and error” bzw. “Wer sich parteipolitisch durchsetzt, hat Recht” ihren Weg in die Praxis finden. Es ist sicher nicht vermessen, zu behaupten, dass die zahlreichen politischen “Flopps” der Vergangenheit, wie z.B. die katastrophalen Auswirkungen der Hartz IV-Einführung, hätten vermieden werden können, wenn die Folgen vor dem Hintergrund einer Simulation der Rahmenbedingungen unseres Wirtschaftssystems und Sozialsystems (soweit wir so etwas noch haben) rechtzeitig erkannt worden wären. Freilich wären so auch Vorhersagen wirtschaftlicher Entwicklungen deutlich verlässlicher vorzunehmen, als dies derzeit der Fall ist. Was nützen die fünf Weisen, wenn die auf deren respektablem Sachverstand aufbauenden Prognosen wieder einmal massiv “korrigiert” werden müssen, weil sich bestimmte Parameter unvorhergesehen (?) verändert haben...?

7. unter Berücksichtigung informationstechnologischer Belange eine tiefgreifende Umstrukturierung des Arbeitsmarktes an praxistauglichen Modellen geprüft bzw. verfolgt werden kann. Modern eingestellte Politiker müssen begriffen haben, dass EDV-Technologie viele Arbeitsplätze unwiederbringlich ein für alle Mal vernichtet hat. Alte Rezepte aus früheren Zeiten können nicht mehr wirken, auch wenn unsere Wirtschaftspolitiker stets einen anderen Eindruck zu erwecken suchen. Dies mag daran liegen, dass sie entweder unfähig oder nicht gewillt sind, ihr Repertoir auf zukünftige Aufgabenstellungen einzustellen, läuft die Anwendung alter Rezepte doch viel leichter von der Hand. Langsam muss aber auch die Politik realisieren, dass keine Wirkung eintreten kann, weil die Voraussetzungen für die Wirksamkeit entfallen sind. In Zukunft werden hochspezialisierte Fragestellungen eines grenzüberschreitenden Internethandels, des Aufbaus koordinierter bzw. vernetzter Bildschirmarbeitsplätze u.v.m. zu lösen sein. Es reicht hier lange nicht mehr, - wie in den letzten Jahren versucht - wirtschaftliche und rechtliche Grundsätze aus der Zeit traditioneller Auslandsgeschäfte mit dem “Analogiehammer” nach dem Prinzip “was nicht passt, wird passend gemacht” anzugleichen; Reformen mit neuen Grundstrukturen müssen die Probleme an der Ursache packen und grenzüberschreitende, harmonisierte Schnittstellen erarbeiten. Eine sämtliche Missbrauchstendenzen bekämpfende, rechtlich sauber durchgestylte “Berufslandschaft” für heimische Bildschirmarbeitsplätze ist für ein berufstätiges Elternteil, das in jungen Jahren die Betreuung seines Kindes verfolgt, erheblich wertvoller als die von der heutigen Familienpolitik blindwütig favorisierte Mehrung der Kindertagesstätten...

8. international softwarebasiert Verbrechensbekämpfung betrieben werden kann, wobei eine geeignet entwickelte Software der Täterermittlung unter Einbeziehung der Prinzipien für problemorientierte Aufgabenstellungen (Expertensoftware) vor dem Hintergrund der Viktimologie, des Täterprofilings u.ä. ebenso dienen kann wie der länderübergreifenden Spurenkoordination mit Hilfe von Datenbanken u.ä.

   Fest steht nach alledem: die gefährlichsten Auswirkungen einer inkompetenten, notleidenden EDV-Politik liegen in der Tatsache begründet, dass die zur Gesetzgebung berufenen Repräsentanten - in einer fatalen Ergänzung ihrer katastrophalen Ausrichtung, heutzutage zumeist nur noch vom Aktionismus getragen medienwirksam Symptome bzw. “Sündenböcke” und keine Problemursachen mehr zu erreichen - aus einer für sie immer beklemmend werdenden Ohnmacht heraus unsere Verfassung in bedenklicher Form “aufweichen”. Dies liesse sich fraglos verhindern, wenn man mit mehr Kompetenz und Know-How zur Sache ginge, um die zugegeben schwierigen Problemstellungen einer informations-  und kommunikationstechnologisch orientierten Gesellschaft in den Griff zu bekommen. Hierzu wiederum wird eine zentral gelenkte - am besten ministerielle - Einrichtung ins Leben gerufen werden müssen, die leider bereits seit weit mehr als 10 Jahren (!) überfällig ist. Ihr Tätigkeits- und Einsatzbereich hat freilich grenzüberschreitend zu sein, um den Internet-spezifischen Infiltrationsgefahren gerecht zu werden. Dabei hat der Staat auf “eigene”, spezialisierte Informatiker zurückzugreifen, die originäre staatliche Interessen an der “Quelle” wahrzunehmen vermögen. Nur hierdurch kann der aktuellen Situation ein Ende bereitet werden, dass man durch die Aufweichung wichtiger Verfassungsprinzipien mit “primitiv” wirksam werdenden Massnahmen “arme Schweine” ohne tiefer gehende Internet-Kenntnisse und wirklich kriminellen Hintergrund abschöpft - gerade sie sollten vom Grundgesetz vor der Allmacht des Staates geschützt werden -, während “echte” Terroristen sich ob der für sie leichten Umgehbarkeit entsprechender “staatlicher Holzhammer-Methoden” von früh bis spät “kaputt lachen”. Mittlerweile ist es sogar für viele unserer Kids kein allzu grosses Problem mehr DNS-Sperren in Sekundenschnelle zu umgehen, Anonymisierungsserver (“TOR”) einzusetzen, um die Spuren ihres Internetsurfens zu verwischen u.a.m., für ihre “arglosen” Eltern gilt dies aber in der Regel nicht...

   Währenddessen ist ein flächendeckendes, schnelles Internet-DSL in Deutschland immer noch nicht realisiert, obwohl jeder Wirtschaftspolitiker beinahe täglich seine Leier von der Förderung regionaler Wirtschaftsstandorte zum Besten gibt; vielleicht sollte diesen Politikern einmal jemand verständlich machen, dass die zahlreichen Unternehmen, die sich über Jahrzehnte hinweg mit Förderung der Politik ausserhalb der Ballungszentren angesiedelt haben, ohne ein schnelles Breitband-DSL einfach nicht konkurrenzfähig sein können. Ähnliches gilt für ein wirklich vernünftiges und einfach für den Bürger umsetzbares, universelles Verschlüsselungssystem insbesondere für den Email-Verkehr mit Gerichten, Behörden etc.; vorhandene Systeme wie PGP u.a., die mit den üblichen, zertifizierten public keys bzw. private keys arbeiten, sind trotz unzähliger Pilotprojektierungen immer noch nicht in die Form gebracht worden, wie man sich ein “volksnahes” System wünschen würde...

   Immer noch verheerend ist die Situation auch im Studiengang Informatik. Obwohl in der Vergangenheit mit "green card" und anderen aufwändigen, viel zu spät eingesetzt habenden politischen Massnahmen (wegen politischer Fehler in der Vergangenheit) aus dem Ausland Informatiker zur Aufrechterhaltung wichtiger wirtschaftlicher Belange angeworben werden mussten, ist erneut zu vermelden: der Studiengang Informatik scheint erneut (oder immer noch) in Deutschland so unattraktiv zu sein, dass er von viel zu wenig Bewerbern gewählt wird. Dieser Zustand ist eines Landes unwürdig, das ehemals im Ingenieurwesen u.a. weltweit führend gewesen ist und sich vor dem Hintergrund der Tatsache, dass diesbezügliche Berufssparten nunmehr von EDV "durchsetzt" sind, heute auf die hinteren Plätze verweisen lassen muss.

   Etwas "kümmerlich" ist auch die "Anstrengung" der Bundesregierung im Dezember 2009 ausfallen, den Bürgern Unterstützung im Falle des Befalls ihrer PC's mit Malware zukommen zu lassen. Diese Massnahme kommt nicht nur viel zu spät - jahrelang wurden Bürger in einer zu früheren Zeiten undenkbaren Intensität Internetgefahren (Dialerkriminalität, Würmer, Trojaner, Spyware, Viren u.v.m.) überlassen, obgleich längst Schutzmassnahmen möglich gewesen wären und sind -, sie geht auch nicht annähernd weit genug. Immer noch kämpfen Bürger mit für EDV-Sachen unsinnig erscheinenden Beweislastregeln in Verfahren gegen ihre eigene Kenntnisunterlegenheit an und finden sich jeden Morgen bei der Betrachtung ihres Email-Briefkasten mit einer hohen Zahl von Betrugsversuchen (Phishing u.a.) und jede Menge unerwünschter elektronischer Post ("spams") konfrontiert, ohne dass von staatlicher Seite auch nur der Ansatz eines effektiven Plans zum Beistand bei der Gefahrenabwehr erkennbar ist. Fragt man nach der Harmonisierung bisher bruchstückhaft augenscheinlich gewordener Gesetzesregelung im EDV- und Internetrecht (Telekomunikationsrecht, Urheberrecht, Datenschtzrecht etc.), so wird es noch "düsterer". Dabei wäre es nicht besonders schwer, z.B. den Emailverkehr mit wirklich effektiven Spamfiltern auszustatten, wenn z.B. über formale Feldbeziehungen in Emails Versender rechtsverbindlich versichern müssten, dass sie einen laufenden Geschäftskontakt bedienen und "rückkoppelbare" Adressdaten über einen Zertifizierungsdienst verifiziert würden, mit der Massgabe, dass alle anderen Mails über den Filter ausgesondert werden könnten. Wie die Wirklichkeit heute aussieht, weiss jeder PC-Nutzer nur zu gut.

   Eine weitere gravierende “Fehlstellung” im Bereich des Internetrechts betrifft etliche völlig unzulänglich gewordene Grundsätze der im Rahmen von Unterlassungsansprüchen (aber auch Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen) “abmahnträchtigen” Rechtsgebiete; zaghafte Bemühungen des Gesetzgebers, hier korrigierend einzugreifen, können nach Auffassung vieler Rechtsgelehrten nicht als erfolgreich bezeichnet werden. Vor allem Urheber- und Wettbewerbsrecht mit ihren diversen verschuldenslosen Fallstricken sind im Internetzeitalter in der jetzigen Ausführung längst nicht mehr zeitgerecht. Es kann nicht angehen, dass - was wir immer wieder erleben - Unternehmer häufig trotz jahrzehntelanger Berufserfahrung sowie grosser Bemühungen nicht in der Lage sind, z.B. rechtlich unbedenkliche Widerrufsbelehrungen im Fernabsatzrecht zu formulieren, um “Abmahngeiern” zu entgehen. Längst ist unter Juristen sogar umstritten, wie bestimmte AGB-Formulierungen in rechtlich fehlerfreier Form auszusehen haben; Richter haben in der Vergangenheit z.B. freigegebene Textvorlagen des Bundesjustizministeriums zur InfoV (Textvorlagen für Widerrufsbelehrungen) als rechtlich bedenklich und damit abmahnfähig eingestuft. Wie soll bei dieser solchen Situation ein  privater Unternehmer eine fehlerfreie Formulierung erstellen können, wenn nicht einmal Fachjuristen hierzu in der Lage sind ? Unsere Kanzlei wird auf dieser WEB-Site in Kürze eine eigene Unterseite einrichten, um ihre Erfahrungen auf dem Abmahnsektor zu veröffentlichen, die für einen Rechtsstaat absolut unglaublich erscheinen dürften. Wegen des Versagen des Gesetzgebers - die abmahnträchtigen Verstösse sind leider unbewußt bzw. unverschuldet auch einem erfahrenen Unternehmer ganz schnell unterlaufen - ist z.B. eine unserer Kanzleistrategien, die WEB-Sites der Mandantschaft unserer Gegnerkanzleien auf die allen “Internet-Unternehmern” extrem schwer fallende Einhaltung AGB-, urheber- und wettbewerbsrechtlicher Anforderungen zu prüfen, wobei im Regelfall auch auf der Seite des Gegners abmahnträchtige Verstösse festzustellen sind. Mit dem einschlägigen Erstattungsanspruch für Anwaltsgebühren kann nicht selten auf- bzw. gegengerechnet bzw. eine Vergleichslösung gefunden werden. Allein, dass diese Vorgehensweise als Regelstrategie einsetzbar ist, zeigt in welcher desolaten Situation wir uns befinden. Das Abmahnwesen hat sich leider mittlerweile zu einer Abmahnindustrie entwickelt, in der die vorbezeichnete Situation der bedauernswerten Internet-Unternehmer gnadenlos ausgenutzt wird; Internet-Unternehmer haben es fraglos nicht verdient, im Stich gelassen zu werden, zumal sie in einer notleidenden Wirtschaft durch Eigeninitiative auf dem Sektor des Internethandels den Arbeitslosenmarkt entlasten. Die von mir hoch geschätzte Zeitschrift c’t hat in ihrer Ausgabe 1/2010 (S. 154 ff.) ein so zutreffendes wie eindringliches Bild dieser Situation gezeichnet, das nach unseren Erfahrungen durch die Wirklichkeit oftmals leider sogar noch in den Schatten gestellt wird. An der genannten Fundstelle von c’t  kann insbesondere nachgelesen werden, wie eine Abmahnindustrie entstanden ist, bei der Firmen und Anwaltskanzleien in effektiver Arbeitsteilung “Verstösse” im koordinierten Massenbetrieb aufspüren, die auch dem angestrengt auf Verstossvermeidung bedachten Unternehmer unterlaufen können. Hierbei lässt sich - wie c’t nach unserer Auffassung zu Recht unterstreicht - problemlos erkennen, dass es im Kern häufig wohl nicht mehr um urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Belange geht, sondern alleine das Abkassieren im Vordergrund steht. Die zaghaften, bislang unternommenen Versuche des Gesetzgebers, hiergegen etwas zu unternehmen, sind als “zahnlose Papiertiger” wohl noch hoffnungslos überbewertet. In der c’t 19/2010 (S. 138 ff.) wird die leider nur als desolat zu bezeichnende Beweissituation der Abmahnadressaten nochmals umfassend bewertet. Hierbei kommt auch die unrühmliche Rolle der Justiz nicht zu kurz, die etwa der Vielzahl von Beschlussbeantragungen der Audio- und Videoindustrie zur Ermittlung der Anschlussinhaber für aufgebrachte IP-Adressen mit bewilligenden Mustertexten begegnet, die auf eine Vielzahl unterschiedlicher Fallkonstellationen Anwendung finden. Dabei erscheint sehr fraglich, ob bei deren “stereotyper” Verwendung durch die Justiz - wie an Hand der weitläufigen Beschlussverbreitung zu vermuten - tatsächlich eine angemessene Einzelfallprüfung z.B. der Bewilligungsvoraussetzung des “gewerblichen Ausmasses” der beanstandeten Handlungsweise des Abgemahnten erfolgt (vgl. c’t 19/2010, S. 139 ff.).

   Dafür das das Internet für viele Geschäftsleute die wichtigsten Geschäftsmodelle der Zukunft eröffnet, die ohne Netz wirtschaftlich nicht mehr existieren könnten, ist der z.T. widersprüchliche, gestrüppartige internetrechtliche Gesetzesdschungel ein wirkliches Armutszeugnis für unser Land. Viele “netzfremde” wie widersprüchliche Gerichtsentscheidung zeugen von der Tatsache, dass auch Juristen echte Probleme haben, den Durchblick zu bewahren. Daher werden auch internet- und EDV-rechtliche Urteile mit zu den ersten gehören, die dem auf dieser WEB-Site geplanten Urteilsforum zugeführt werden.

   Wie eingangs dargelegt, wird dieser Beitrag noch erweitert werden, da die immense Bedeutung staatlicher EDV-Kontrolle für öffentlich-rechtliche Belange noch lange nicht durch die vorstehenden Positionen erschöpft ist. Dabei sollten nach meiner Überzeugung bereits ein oder zwei Positionen genügen, die Einrichtung in Angriff zu nehmen. Dies erinnert mich in etwa an die unbestreitbare Feststellung, dass Volksvertreter im Vorstand von Wirtschaftsunternehmen fehl am Platze sind:

Die Gefahren, dass

1. dem Unternehmen unangemessene Vorteile von dem gut bezahlten Vorstandsmitglied zu teil werden,

2. die Partei des Volksvertreters plötzlich von Spenden des Unternehmens beglückt wird,

3. der Politiker während der Abarbeitung (?) seiner Vorstandsvergütung für sein Volk nur eingeschränkt tätig sein kann,

betreffen Argumente - und es gibt noch mehr - von denen wahrlich jedes einzelne ausreichen sollte...

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