Leiharbeit...
Leiharbeit wäre vor Jahrzehnten als den gesetzlichen Kündigungsschutz aushöhlende, ausbeutende Sklaventreiberei auf den Scheiterhaufen gewandert. Sie ist jetzt gewissermassen im Zuge der “kleinen Bankrotterklärung” staatlicher Arbeitsvermittlung möglich, damit längerfristige Bindungen an einen Arbeitnehmers innerhalb eines üblichen Arbeitsverhältnisses insbesondere bei schwankender Auftragslage den Fortbestand des beschäftigenden Unternehmens nicht gefährden. Soweit so gut. Nicht gut ist dabei, dass der ohnedies wirtschaftlich gebeutelte Arbeitnehmer, hinter dem oftmals das Schreckgespenst der auf seinen Job wartenden EU-Wirtschaftsflüchtlinge geistert, seine Arbeitskraft unter ungewissen Bestandsbedingungen zu einem Minderlohn zu Markte trägt, während ein Vermittler an seiner Leistung mitkassiert. Noch schlimmer ist dabei, dass sich auch diejenigen Unternehmen nahezu unkontrolliert bei Leiharbeitsfirmen “bedienen” können, die sich an sich Normaleinstellungen leisten könnten. Aber wenn man so den Unternehmensgewinn etwas mehren kann...
Sage einer, dass die Arm-Reich-Schere nicht auch durch politische Geistesblitze wie die Zulassung von Leiharbeitsfirmen immer schneller auseinanderklafft. Die Seiteneffekte dieser Einrichtung dürften bei näherem Hinsehen schliesslich erheblich schwerer wiegen, als der scheinintelligente Einwand, wonach die betreffenden Arbeitnehmer andernfalls gar keinen Job hätten und in der Arbeitslosenstatistik auftauchen würden. So stehen sie effektiv eben nur mit einem Bein drin, wobei letztere Feinheit freilich durch eine vollständige Entfernung des Arbeitnehmers aus der Statistik wieder denen zu Gute kommt, denen sie nicht zu Gute kommen sollte...
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