Prioritäten...
Bereits seit 2005 sind auf dieser Seite die folgenden beiden Absätze über Szenarien zu lesen, wie sie uns auch heutzutage noch sehr bekannt vorkommen. Lesen Sie also weiter - der Inhalt hat nichts von seiner Aktualität verloren; auf aktuelle Entwicklungen bezogene Anmerkungen zum Thema folgen danach...(*)
Ein sozialer Rechtsstaat muss - insbesondere in schlechten Zeiten - ein Prioritätenkonzept für die staatliche Mittelverteilung dergestalt vorweisen können, dass vordringlich rechts- und sozialstaatliche Aufgabenerfüllung sichergestellt werden. Dies ist nach Meinung vieler bereits seit der Kohl-Ära nicht mehr gewährleistet. Es würde den vorliegenden Rahmen sprengen (ist jedoch vorgemerkt!), würden die diversen rechts- und sozialstaatlichen Abbaumassnahmen der letzten beiden Jahrzehnte detailliert beschrieben werden. Zugegeben, wenn weniger Mittel zur Verfügung stehen (für deren vormaliger, offensichtlich unangebrachten Verschwendung freilich kein Politiker zur Verantwortung gezogen werden konnte!), müssen Abstriche auch am Sozial- und Rechtsstaat gemacht werden. Leider ist jedoch kein Prioritätenkonzept erkennbar, dass vorrangig rechts- und sozialstaatliche Aufgabenerfüllung sicherstellt. Vielmehr werden Mittel im Zuge ausgeübter Machtkompetenz immer noch für (im Verhältnis zu den genannten Aufgabenstellungen) überflüssige Kultur-, Verteidigungsaufwendungen, Verwaltungspaläste u.a. zum Fenster hinausgeworfen, während beispielsweise die hoffnungslos überlastete Justiz ihrem Kollaps entgegenjapst. Die verwandtschaftlichen Einblicke des Verfassers dieser Zeilen in justizielle Verhältnisse - Ministerien werden in einigen Bundesländern anscheinend nicht müde, die eingetretenen Verhältnisse dennoch "schön" zu reden - ergeben ein derart katastrophales Ergebnis, dass er sich echte Sorgen um die Erfüllung der existentiellen, rechtsstaatlichen Basisversorgung in unserem Lande macht; die Bemerkungen ihm persönlich nahestehender Mitarbeiter der Justiz (Zivilrecht: "Wenn wir nicht ein Drittel Vergleiche zustande bringen, können wir den Laden zumachen!"/Strafrecht: "Das Verhältnismässigkeitsprinzip bei den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft hat bereits eine derartige Grobmaschigkeit erreicht, dass viele tatsächlich gemeinschaftsschädliche Täter problemlos durchfallen!") lassen nichts Gutes ahnen! Unter dem Deckmäntelchen der Prozessökonomie ("zuviel überflüssige bzw. aufwendige Prozesse!") bzw. des Kostendrucks werden hierzulande Rechtsmittel immer weiter beschnitten (z.B. durch Anhebung von Beschwersummen, Ausschliessung bestimmter Tatbestände und Rechtsgebiete von der Rechtsmittelfähigkeit etc.), so dass wir bald vom "Halbgott in schwarz" reden werden: der erstinstanzliche Richter, der ohnedies hoffnungslos überlastet ist, wird sich für noch mehr nicht rechtsmittelfähige Urteile keine grosse Mühe geben müssen! Mindestens genauso katastrophal sieht es im sozialen Bereich aus: Die Ärmsten der Armen bekommen überdurchschnittlich viel Belastung ab! Wehe dem wer in Rente geht (Rentenversicherung!), krank (Krankenversicherung), oder gar pflegebedürftig (Pflegeversicherung!) wird! Keine Frage, die Zeiten der staatlichen Vollversorgung sind vorbei, die private Eigenvorsorge ist unumgänglich. Wer sich jedoch die genannten Versicherungssysteme näher betrachtet, muß zu dem Schluß kommen, dass ein angemessenes Prioritätenkonzept nicht einmal systemimmanent erkennbar wird. Nur ein Beispiel: Krankenversicherer können - offenbar effektiv unkontrolliert - Eigen- und Selbstbeteiligungen genauso masslos erhöhen wie ihre Beiträge, während z.B. an effektiven Kontrollmassnahmen gegen Leistungsmissbrauch auf der Patienten-, Ärzte-, Apotheker- bzw. Pharmazieseite kaum jemand Interesse zeigt! Eine detaillierte Situationsschilderung hierzu ist vorgemerkt!
Die ungeheuerliche Situation, dass unsere politischen Geldverschwender nicht zur Verantwortung gezogen werden, sondern pensionsberechtigt von dannen ziehen, während wiederum der Bürger auf der Zeche sitzen bleibt, findet fraglos weitere Höhepunkte: Jedes Privatunternehmen ist wegen seiner Insolvenzgefährdung von einem zusätzlichen, starken “Anreiz” begleitet, vernünftig zu wirtschaften. Dies gilt freilich in weiten Teilen nicht für die öffentliche Hand. Ein Beispiel: Wir werden es leider in der nächsten Zeit erleben, dass immer mehr Kommunen in die Pleite driften. Was wird passieren, wenn man kraft Gesetzes (z.B. Gemeindeordnung) nicht richtig pleite gehen kann, weil man trotz völliger Überschuldung als fortwährend kreditfähig gilt ? Am Ende wird der Staat mit Steuergeldern aushelfen, wie es bei uns “formell” für diesen früher kaum für möglich erachteten Katastrophenfall gesetzlich vorgezeichnet ist. Was dies in schlechten Zeiten leerer Kassen bedeutet, wollen wir uns angesichts genügend aktuellen, wirtschaftlichen Elends noch nicht ausmalen ?(*)
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