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Degeneration, Ethik- und Demokratieverlust...

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Rundfunkgebühren...

Bereits seit 2004 sind auf dieser Seite die folgenden drei Absätze über Szenarien zu lesen, wie sie uns auch heutzutage leider noch sehr bekannt vorkommen. Lesen Sie also weiter - der Inhalt hat nichts von seiner Aktualität verloren; auf aktuelle Entwicklungen bezogene Anmerkungen zum Thema folgen danach...(*)

1. Ich halte die Situation in der heutigen Zeit für unerträglich, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten die grosse Zahl an Mitbürgern, die nur an einem Empfang der ausschliesslich werbungsfinanzierten SAT-Sender interessiert sind, mit dem Argument der Empfangbarkeit ihres Angebots zur Kasse bitten. Unerträglich ist insbesondere die Art und Weise, wie dem Bürger diese Empfangbarkeit durch eine aufobtruierte Sendereinspeisung in SAT-Netze aufgezwungen wird. Allein der zuerst angestrengte Versuch der öffentlich-rechtlichen Programmträger, Besitzer von Internet-PC's durch eine Programmeinspeisung ins Internet abzukassieren, ist für mich nur noch als "dreist" zu bezeichnen (vorläufig befristete Gebührenbefreiung für Internet-PC's bis 31.12.2006!); mittlerweile wurde - mit Billigung der Länder-Ministerpräsidenten - nicht nur diese Dreistigkeit zur Zukunftsregelung avisiert, sondern auch die "Regelrundfunkgebühr" für den Bürger geschaffen, der nur noch per Befreiungsantrag zu entkommen vermag. Dabei ist heutzutage das wesentliche Ziel des Rundfunkgebührenstaatsvertrages, nämlich die Gewährleistung einer medialen Grundversorgung, längst erreicht. dass in vielen anderen Ländern der ausschliessliche Empfang werbungsfinanzierter SAT-Sender kostenlos möglich ist, ist selbstverständlich. Technisch wäre es im übrigen ein leichtes - wie mir erst kürzlich von einem Sachverständigen bestätigt wurde - Empfangsgeräte zu bauen, die die zuverlässige Ausfilterung öffentlich-rechtlicher Sender gewährleisten; doch wer hat hieran wohl ein Interesse? Wer der GEZ gegenüber derartige Argumente vorträgt, wird - wie der Verfasser dieser Zeilen - regelmässig nur einen Satz vernehmen: So ist nun einmal die Rechtslage...

2. Eine interessante Auswucherung der zuvor beschriebenen Misslichkeit ist z.B. die Tatsache, dass ein Gewerbetreibender oder Selbständiger für ein privat und gewerblich genutztes Fahrzeug mit Tuner (Radioteil) selbst bei geringfügigsten gewerblichen Nutzungsanteils zusätzlich zu seinen "privaten" Rundfunkgebühren jährlich einen 3-stelligen Betrag (in DM) an die GEZ abführen muss. Ungeachtet dessen, ob eine Diskussion über den immer häufiger auf den Radiofrequenzen gesendeten Schwachsinn ihrerseits Sinn machen könnte, ist es genauso unerträglich, dass es hierzulande zwecks Vermeidung der Rundfunkgebührenpflicht nahezu unmöglich ist, eine komplette Übertragungsanlage mit Verstärker und CD oder Minidisk zu erwerben, die in den Radioschacht eines PKW's paßt. Obwohl diverse Freunde, Bekannte und Kollegen in meinem Umfeld hieran sehr interessiert wären, hat eine Nachfrage meinerseits bei den führenden Herstellern die Aussage ergeben, es bestünde kein Markt bzw. Bedarf für derartige Geräte. Ob hier nicht wieder die interessenorientierte Erziehung der Nachfrageanalyse vorausgeht ?

Ticker...

Mittlerweile (2004) wurde eine - angeblich allgemeinverträgliche - Erhöhung der Rundfunkgebühren von denen beschlossen, die nach der nachvollziehbaren Meinung vieler längst nicht mehr unsere Interessen vertreten (“Intendanten dürfen nicht arbeitslos, aber das Programm immer dämlicher werden...”). Wegen des Widerstandes diverser Gruppen wurde die Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PC’s nunmehr fest für 2007 vorgesehen. Bleibt nur zu hoffen, dass der Widerstand sich wieder soweit intensivieren läßt, dass dieses ungeheuerliche Vorhaben erneut scheitert. Mittlerweile wurde sogar von den Ministerpräsidenten der Länder (Rundfunkgebühren-Staatsvertrag der Länder) abgesegnet, dass Internet-PC’s in Unternehmen rundfunkgebührenpflichtig werden sollen, wobei den bis dato leider nur leicht aufgeflammten Widerständen mit dem “Argument” begegnet wurde, dass in den meisten Unternehmen ohnedies schon gebührenpflichtige Rundfunkgeräte stünden, so dass eine weitere Gebührenbelastung hier nicht eintrete. Manchmal muß man sich schon fragen, für wie dämlich der Bürger dieses Landes gehalten wird: Wäre dieses “Argument” stichhaltig, so bräuchte freilich nichts geändert zu werden. Aber so werden alsbald die vielen Unternehmen, die sich untertags keinen Radiospass für ihre Mitarbeiter erlauben können, Rundfunkgebühren entrichten müssen, selbst wenn sie weit und breit keine Abhöreinrichtungen (Soundkarte/Lautsprecher) besitzen, da - wie immer - im Zuge einer “Zwangseinspeisung” des öffentlichrechtlichen Programms in das Kontextmedium (Internet) der Empfang ja möglich ist! Ich verstehe sehr gut, wenn mittlerweile viele Mitbürger sagen: Jetzt reicht’s! Aber wenn den Worten keine solidarischen Taten folgen, wird es so weiter gehen...(*)

Im Jahre 2010 wurde schliesslich - offensichtlich wegen der bezeichneten Probleme mit den Rundfunkgebühren - von der Rundfunkkommission der Länder ein als Haushaltsabgabe ausgewiesener Rundfunkbeitrag beschlossen. Ungerecht bleibt insoweit nach wie vor die Tatsache, dass Haushalte, die sich von den öffentlich-rechtlichen Programmen ausklinken wollen, praktisch zwangsverpflichtet werden und z.B. Kleinbetriebe und Unternehmen mit diversen Niederlassungen für jeden Standort Beiträge zahlen sollen. Aber leider gibt es noch eine ganze Reihe weiterer verfassungsrechtlicher Bedenken, so dass erneut die Frage aufkommen wird, wer sich alsbald den finanziellen Risiken zu stellen bereit ist, der Macht der Ministerpräsidenten (der Länder) gestärkten Absahn-Allianz öffentlich-rechtlicher Intendanz die Stirn zu bieten...

Ticker...

Im Oktober 2010 legt der Chef der Autovermietung SIXT das Gutachten eines Medienexperten vor, wonach das neue Rundfunkgebührenbeitragsgesetz verfassungswidrig sei. Welche Überraschung! Und jetzt warten wir ab, was sich die mächtige Gegenseite hiergegen einfallen lassen wird...

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