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Degeneration, Ethik- und Demokratieverlust...

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Haushaltsabgabe ab 2013...

Die vorbezeichnete Abgabe bricht ab 2013 über den ohnehin bereits ausreichend gebeutelten deutschen Bürger und Steuerzahler herein. Sie ist in unseren Augen nichts anderes, als die verschärfte Neuauflage (vgl. zur vorherigen Rundfunkgebühr) eines mit Unterstützung der Politlobby (Rundfunkgebührenbeirat) gestalteten Versuches, die öffentlich-rechtlichen Sender und ihre Intendanz über das verfassungswidrige Manifest einer dem Bürger aufgezwungenen Leistung mit finanziellen Mitteln zu versorgen. “Versuch” deshalb, weil in unseren Reihen Einigkeit besteht, dass wir “bis zuletzt” hiergegen Widerstand leisten werden, d.h. wir auf eine gerichtliche Klärung, notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht, abzielen. Erfreulicherweise haben sich gegen die “neue” Pauschalabgabe mit Steuercharakter im Netz bereits so viele Gegenbewegungen formiert, dass durchaus im Zuge der diversen Petitionsbestrebungen u.ä. Chancen für eine “frühe” Verwerfung bestehen bzw. bis zu einer Endentscheidung den Sendern massgebliche Mittel versagt bleiben. Demokratisch bedenklich ist allerdings in jedem Falle, dass ein solcher Widersinn in Zeiten, in denen längst der Hauptgrund für die seinerzeitige Zwangsabgabe - der Bedarf für eine öffentlich-rechtliche Grundversorgung - entfallen ist, überhaupt in Gang kommen konnte. Die gegen die Abgabe sprechenden Gründe lesen sich nämlich aufgereiht wie eine Liste, bei der bereits ein Bruchteil der nachfolgenden 11-Punkte ausreichend erscheinen sollte, die Verfassungswidrigkeit zu attestieren (kein Vollständigkeitsanspruch und lediglich unsere Meinung und Einschätzung):

1. Der Bürger zahlt letztlich immer noch für eine Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Leistung, obgleich man mit der Verquickung in einer Abgabenfinanzierung auf steuerliches Terrain gelangt, das indessen seinerseits nach unserer Auffassung bestehende Anforderungen nicht erfüllt. Hierfür werden Sendungen zwangsweise in Verteiler eingespeist (Astra-Satellit/Internet etc.), ohne dass dem Bürger eine einfache Möglichkeit erteilt wird, den Verzicht der Leistung zu wählen.

2. Zumutbare Zugangssperren über Verschlüsselung und “paycard” - wie bei den privaten Sendern gängig - werden von den öffentlich-rechtlichen ausgespart (warum wohl ?), daher wurde schliesslich auch der “Notausgang” über die abgabenrechtliche Orientierung eröffnet, wobei weit und breit keine schützenswerte, öffentliche Aufgabenerfüllung mehr erkennbar ist, denn

3. der Abgabecharakter kann nicht mehr auf die Erfüllung eines öffentlich-rechtlichen Grundbedarfs gestützt werden. Im Zeitalter der Privatsender und des Internets ist diese Argumentation einfach obsolet. Auch der Verweis auf eine öffentlich gesteuerte Bedarfsnische für öffentliche Aufgabenbereich wie spezielle Sendungen für behinderte Personen und Bildungsinhalte, denen sich die kommerzialisierten Privaten u.U. nicht widmen, ist unbehelflich. Der Bürger muss nicht nur auch für diese Sendungen ein freies Wahlrecht besitzen; eine “soziale” Finanzierung über die abgabenrechtliche Schiene ist überhaupt nicht erforderlich, da eine so problemlose wie allgemeine sozialpolitische Steuerung wie Finanzierung des Zuganges betroffener Personenkreise zu einer öffentlich-rechtlichen “paycard” vorstellbar ist. Im übrigen wird niemand behaupten wollen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender Sendungen mit öffentlich-rechtlichem Bedarfscharakter in einem de facto bedeutsamen Umfange bringen; vielmehr sind diese - im übrigen auch von Werbung begleiteten - Sendungen im Schnitt kaum vom Material der Privaten zu unterscheiden, so dass sich sogar das Argument hören lässt, dass die Abgabe

4. eine krasse Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Privatsender darstellt, die sich ausschliesslich über Werbeeinnahmen finanzieren müssen.

5. Ausländische Mitbürger können freilich zu einem Grossteil überhaupt nicht verstehen, warum wir uns hierzulande dem nötigend wirkenden “Zwangseinspeisediktat” unterwerfen, nachdem in vielen Ländern vor dem Hintergrund der mit Werbung finanzierten Sendungen überhaupt keine einschlägige Gebührenpflicht existiert, was zudem zu der Anmerkung führen muss, dass dennoch

6. auch die öffentlich-rechtlichen Sender Werbung nicht “verschmähen”.

7. Bereits früher war für viele Bürger bedenklich, dass der den Intendanten “zuarbeitende” Rundfunkgebührenbeirat - zusammengesetzt aus den Ministerpräsidenten der Länder - irgendwie am Gewaltenteilungsprinzip “kratzt”, zumal hier aus gutem Grunde der Bock zum Gärtner gemacht worden zu sein scheint. Ob hier nicht auch Befangenheitsprinzipien in Gefahr geraten sind, ist nach unserer Auffassung bis heute nicht ausreichend geklärt.

8. Die neue Abgabe orientiert sich nunmehr so “abzocktechnisch” zielgerichtet wie willkürlich und pauschal am Haushalt, was nicht nur einen weiteren Zwang gegenüber dem “empfangsunwilligen” Bürger ausübt, sondern sogar noch einen Schritt weiter führt: die mangelnde Unterscheidung zwischen Rundfunk und Fernsehen erzeugt eine weiter verschärfte Pauschalierung mit der Massgabe, dass ausschliesslich Rundfunkhörer wie Rundfunkhörer und Fernseher behandelt werden, wobei der Betrag der Abgabe “sicherheitshalber” pauschal auf den völlig überhöht erscheinenden monatlichen “Vollwert” gesetzt wurde. Wenn schon, dann schon!

9. Nicht unerwähnt werden darf die Qualität des gesendeten Programms. Sicherlich ist dies eine Frage des persönlichen Geschmacks, auch wenn eine Republik, deren öffentlich-rechtliches TV inzwischen zur wichtigsten Sendezeit stetig am Samstag vorzugsweise den Geschmack von Altersheimen bedient (...stadl), eine überaus bedenkliche Wiederholungsfrequenz erreicht hat und auch sonst im Niveau nicht nur “hin und da” zu wünschen übrig lässt. Wie tief lässt das für die Republik und den Sender blicken, wenn die Intendanz meint, sich mit dem Argument des reflektierten Bürgerwunsches rechtfertigen zu müssen, der sich dann doch auch so sehr von früheren Zeiten entfernt hat, in denen trotz ausstattungstechnischer Zurückgebliebenheit der Fernsehlandschaft erheblich substantiellere Sendungen gelungen zu sein scheinen.

10. Desweiteren ist für den Bürger überhaupt nicht kontrollierbar, wie sein Geld ver(sch)wendet wird. Die selbstherrliche Zuteilung der “Zwangseinnahmen” durch öffentlich-rechtliche Sender an niveaulose “Scheinprominenz”, eine offenbar nicht mehr kontrollierbare Vielzahl von Kochsendungen, Talkshows mit “brutalst möglichen” Aufklärern, Quizshows aus der Jauch-Ecke und Holdrio-Stadels u.ä. ist nicht nur nach einer von Microsoft durchgeführten Umfrage - hier hat sich ca. die “unglaubliche” Hälfte der Befragten entschieden gegen die Anspruchslosigkeit dieser deutschen “Fernsehmacher” ausgesprochen - ein Schlag ins Gesicht für einen zwangsverpflichteten Gebührenzahler. Die weitgehende Intransparenz der Gebührenverwendung und die fehlende Mitsprache des Gebührenverpflichteten nähern das Recht einer Erhebung von diesbezüglichen “Zwangsgebühren” dem Recht zum Gelddrucken massiv an. Wir können jeden Bürger verstehen, der in seinem natürlichen Empfinden und gesunden Menschenverstand sowohl Demokratie wie auch Rechtsstaatlichkeit unter keinem Blickwinkel mit einer derart unerhörten “Zwangsregelung” in Einklang bringt; wir schaffen es als Juristen mit grossenteils jahrzehntelanger Berufserfahrung auch nicht...

11. Ganz zu schweigen davon, dass Verfassungsrechtler der Verstoss gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot und diverse andere “Kleinigkeiten” aus dem Bereich steuerrechtlicher Prämissen so richtig schlecht werden lassen müssen. Das Scheinargument, die Abgabe stelle keine steuerähnliche Abgabe dar, weil eine konkrete Gegenleistung geboten würde, ist der Höhepunkt entgleitender Logik, nachdem die Abgabe pauschaliert unabhängig vom Willen und der Nutzniessung des Gebeutelten erhoben werden soll, während sogar alle “soliden” staatlichen Steuern für den Steuerpflichtigen den Zusammenhang zwischen einem ihn treffenden Nutzen erkennen lassen. Auch ist die Verwendung der staatlichen Steuern auf einem gesetzlich gefilterten, allgemeinnützigen Niveau geregelt, so dass sich die den öffentlich-rechtlichen Sendern zugeleitete Haushaltsabgabe als pauschalierte Zwangsabgabe  - für einen 3-Jährigen klar erkennbar - mit steuerlichen Anforderungen nicht auf Augenhöhe begeben kann.

   Verstehen Sie nun die obige Bemerkung zur Bedenklichkeit des von der Politik erreichten Stadiums der Abgabeneinführung ? Was wird in Zukunft noch Alles möglich sein, wenn diese Abgabe dem Bürger so mühelos auferlegt werden kann ?

   Extrem unerträglich muss man die Argumentation der öffentlich-rechtlichen Interessenvertreter in der öffentlichen Diskussion empfinden, wonach die Abgabe begrüssenswert wäre, weil die pauschale Haushaltserfassung den Verwaltungsaufwand deutlich erleichtern würde, während sich im übrigen nicht viel ändern würde (wobei dies freilich auch nicht richtig ist, weil die pauschale Deklaration von Firmenniederlassungen u.a. als Indikator für die Abgabe Ungerechtigkeit “pur” in einem bislang unbekannten Ausmass nach sich zieht). Dies stellt das Spiegelbild der unsinnigen Auffassung staatlicher und gewerblicher Einrichtungen dar, zwecks Arbeitserleichterung nicht mehr die Missbräuchler zu bekämpfen, sondern den von diesen ausgelösten Schaden auf die unschuldige Allgemeinheit abzuwälzen. Krankenversicherungen und viele andere Einrichtungen handeln häufig auf diese Weise. Was hat den nicht an den öffentlich-rechtlichen Programmen interessierten und dennoch zu einer “Zwangsabgabe” verpflichteten Bürger denn die Arbeitserleichterung der GEZ oder einer vergleichbaren Organisation zu interessieren, die ihn ungerecht benachteiligt ? Die öffentlich-rechtlichen Sender versuchen durch die Pauschalierung der Abgabe in Wirklichkeit nur der immer häufiger den Bürgern bewusst gewordenen Konsequenz zu entgehen, dass ihren “Schnüfflern” wegen des verfassungsrechtlich garantierten Schutzes der Wohnung zu der Wohnung des Bürgers kein Zutritt gewährt zu werden braucht. Beileibe handelt es sich bei der vermeintlichen Aufwandsminderung nicht um eine Wohltat für den Bürger. Wenn die öffentlich-rechtlichen Sender hierauf argumentieren, dass sie noch teurer sein müssten, wenn ihr “gerechtigkeitsfördernder” Aufwand steigt, so ist dies schlichtwegs Unsinn, weil nicht zielführend. Dies ist ihr Problem und im übrigen nicht im geringsten ein Landgewinn hinsichtlich der Tatsache, dass durch die Pauschalierung der Abgabe - wie den anderen, “vereinfachenden” Zwangsumlagen auch - Unschuldige (die Leistung nicht in Anspruch nehmende) für Schuldige (Leistungsbezieher) zahlen sollen. Mithin muss zusammenfassend gelten: Besser es entsteht Aufwand und die Abwicklung erfolgt gerecht, als eine Organisation entlastet sich durch die Folge einer ungerechten Abwicklung auf Kosten ihrer (Zwangs-)Mitglieder! Es wird allerhöchste Zeit, dass wieder eine gerechte Inanspruchnahme der Bürger Platz greift, d.h. er nicht ungerechter Weise zu Gunsten des bequemen Minderaufwandes eines organisatorischen Trägers für Missbrauchsschäden Schuldiger oder von ihm nicht in Anspruch genommene Leistungen Dritter zahlen muss. Hier ist in besonderer Weise das Bundesverfassungsgericht berufen, ein klares Machtwort zu sprechen, denn diese uns aufobtruierte Haushaltabgabe kann man nach unserer Auffassung einfach nicht als rechtsstaatlich verantwortbar ansehen.

Bitte googeln Sie unter “Widerstand gegen Haushaltsabgabe” und besuchen Sie andere, gleichgerichtete Seiten, die erfreulicherweise Petitionenen u.ä. gegen dieses Vorhaben unterstützen. Soweit Sie hiernach der Argumentation zur Ablehnung der Haushaltsabgabe zu folgen vermögen, empfehlen wir das Handeln der inneren Ablehnung vorzuziehen...

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