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Degeneration, Ethik- und Demokratieverlust...

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Arbeitslose...

Die in den letzten Jahren stetig gewachsene und lediglich durch z.T. höchst bedenkliche Mechanismen und Entwicklungen immer wieder “beschönigte” Arbeitslosigkeit (Leiharbeitsfirmen, Internet etc.) hat vor allem Langzeitarbeitslose schwer getroffen. Hartz IV u.a. Produkte hochbezahlter Gesetzstrategen haben in erster Linie eine Druckentwicklung als Zielvorgabe, Arbeitslose mit Sanktionen wieder in die Beschäftigung zu “motivieren”. Dieser auf der Prämisse aufbauende Leitgedanke, dass Arbeitslosen die Arbeitslosigkeit vermiest werden muss, findet sich im übrigen auch im Krankenversicherungsrecht wieder: Ausgehend von der negativen Unterstellung, dass der Betroffene gesund bleiben könnte, wenn er nur wollte, soll er mehr hinzu zahlen. Wie bei den wirklich längerfristig vom (gerade versicherten) Schicksal einer schwierigen Erkrankung Betroffenen, ist diese unterstellte Vorbedingung in der Regel auch für Langzeitarbeitslose i.d.R. verfehlt. Auch sie werden wie der vorbezeichnete Erkrankte doppelt bestraft: zu dem unabwendbaren Schicksal kommen massive wirtschaftliche Nachteile, die eine Versicherung gerade verhindern sollte. Die unsoziale Gleichbehandlung von Menschen mit objektiv unterschiedlich aussichtsreich beeinflussbaren Voraussetzungen ist auch ein Manifest dafür, dass man sich um ein gerechtes Regelement gar nicht mehr bemüht (“Schuld!”). Dies ist zu vergleichen mit den unterlassenen Formen der zielgerichteten Missbrauchsbekämpfung im Bereich des Sozialleistungsbezugs und Krankfeierns: Für diverse Missbrauchsanlässe (“Florida-Rolf”) wurden Regelungen geschaffen, die nicht vordringlich die sozial-ethisch wohl wünschenswerte Missbrauchsbekämpfung zum Ziele hatten, sondern bequeme und kostensparende Wege favorisiert, die durch Missbrauch entgehende Beträge auf die Solidargemeinschaft umzulegen.

   Nach alledem ist offensichtlich, warum - gemäss Art. 3 GG - ungleiches auch ungleich zu behandeln ist. Viele der Langzeitarbeitslosen - für deren unglaublich angewachsene Anzahl unsere Republik im Jahre 2010 sogar von Brüssel massiv gerügt wurde - werden über die gängigen Hartz IV-Mechanismen mithin zu Verlierern. Dabei muss man sich die “Physiologie” der Langzeitarbeitslosigkeit vor Augen führen, welche die schnelle Schlussfolgerung von dem sich abgefunden habenden, unwilligen Langzeitarbeitslosen auf seine gerechte Behandlung durch die vorbezeichnete Ergüsse der Politik verbieten: Langzeitarbeitslosigkeit zermürbt in fast allen Fällen auf lange Sicht das Selbstwertgefühl des Betroffenen, wobei die Intensität dieses Vorganges nicht unterschätzt werden darf. Viele Langzeitarbeitslose wünschen sich über einen geraumen Zeitraum nichts mehr, als wieder ein “nützliches Mitglied” der Gesellschaft zu sein, bis die Resignation über die Reflektionen des gesetzlichen Abstiegs in die wohl als Schutzmechanismus anzusehende Lethargie führt. In dieser verhärteten Situation “will” der typische Langzeitarbeitslose nicht mehr, was er i.d.R. auch nach aussen trägt. Seine Gleichstellung mit unwilligen Drückebergern liegt in dieser Situation auf der Hand, bedingt jedoch eine de facto Benachteiligung des betroffenen Personenkreises (Langzeitarbeitslose). Was ist also zu tun ? Zunächst muss realisiert werden, dass Langzeitarbeitslosen besondere Aufmerksamkeit zuteil werden muss. Hierzu gehört eine behutsame Betreuung, die besonderen Anforderungen gerecht wird. Es geht nicht nur um plane Wiedereingliederung in die Arbeitswelt, sondern auch die Bewältigung eines psychischen Problems. Wir plädieren daher dringend dafür, dass von der Arbeitsverwaltung spezielle Institutionen ins Leben gerufen werden, in denen Langzeitarbeitslose auch im Hinblick auf die Wiedererlangung der psychischen Befähigung behutsam in den Arbeitsprozess wieder eingegliedert werden können. Dies stellt keineswegs eine übertriebene Forderung dar. Es kann kein Zweifel bestehen, dass die allmähliche Steigerung der Erfolgserlebung in der Wiedereingliederung - neben der Verdiensterfahrung - eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Rückführung darstellt. Die übliche “Direktbereitstellung” für den Arbeitsmarkt ist für Langzeitarbeitslose üblicherweise nicht nur von “ausbeuterischen” Zügen begleitet, wenn überhaupt eine Übernahme erfolgt (“Sie können froh sein, dass überhaupt...”); der übliche Druck, bei einem Arbeitgeber in der Probezeit sofort die gesamte Leistungsfähigkeit abrufen zu müssen, um mit dem ersten Eindruck zu gewinnen, übersteigt auch in der Regel die Möglichkeiten der Langzeitarbeitslosen und lässt die Chancen für ihre Vermittelbarkeit weiter absacken. Es ist daher unverzichtbar, Organisationsformen zu finden, mit denen die Leistungsfähigkeit und damit das Selbstbewusstsein (und hiermit wiederum die Lebensqualität) des Langzeitarbeitslosen in einem Tempo anwachsen können, das dem Individuum auf Grund seines Werdegangs gerecht wird. Diese Vorgehensweise darf freilich auch als soziale Massnahme mit “psychologischer Heilwirkung” verstanden werden, zumal auch von Psychologen Langzeitarbeitslosigkeit in vielen Fällen als Ursache psychologischer Erkrankung(en) bewertet wird. Vor dem Hintergrund dieses hohen Anspruchs dürften sich für die bezeichneten Organisationen auch wettbewerbsrechtliche und lohntechnische Problemkreise lösen lassen, zumal der Erfolg einen hohen Einsatz rechtfertigt. Auch wenn man nur die Wohltat für das seelische Wohlbefinden des Menschen vor sich sieht und nicht die Rechnung, wieviel der Betroffene über die lange Zeit der Langzeitarbeitslosigkeit den Staat kostet...

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