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Degeneration, Ethik- und Demokratieverlust...

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Täteranalytik...

Die rechtsphilosophische Täterkategorisierung in Egoismustäter, Überzeugungs- und Drucktäter ist auch in moral-ethischer Hinsicht nicht uninteressant. Egoismustäter sind Täter, die ausschliesslich von ihrem Vorteil für die Tat motiviert werden, während Überzeugungstäter - oftmals mit politischen Motiven - in der Regel “übergordnete” Ziele verfolgen und in den Mühlen der Justiz sehr oft härter als Egoismustäter bestraft werden, weil die Wirkungen ihrer Taten verheerender sind. Drucktäter handeln typischerweise schuldbeeinträchtigt, wie es für Triebtäter, alkoholisierte Täter u.ä. gelten kann. Egoismustäter sind in der Regel nicht nur bei ihrer Tat von der Eigensucht geleitet, sondern auch in ihrem Verhalten vor der Justiz. Typisch ist hier, dass wiederum alle Register zum eigenen Vorteil gezogen werden, um z.B. ein Tatgeschehen nur soweit wie unbedingt nötig einzugestehen, früher auf Bewährung herauszukommen u.ä. Überzeugungstäter sind hier völlig anders. Ein Überzeugungstäter steht zu seiner Schuld, weil er oftmals über ein eigenes, von Ehre geprägtes Gerechtigkeitskonzept verfügt, das ihn zu seiner Tat stehen lässt. Darüber hinaus verweigert er auch nicht selten die Einhaltung von reinen Formalien, um z.B. früher auf Bewährung die JVA verlassen zu können. Der Egoismustäter, der sich, orientiert an seinen Vorteilen, der Justiz unterwirft, kommt mithin nicht selten in Relation zu seiner “ethischen Schuld” besser als der Überzeugungstäter weg, der kraft seiner Überzeugung für bestrafungswürdige Uneinsichtigkeit steht.

   Freilich, die Justiz muss nachhaltig gegen Überzeugungstäter etwa aus dem terroristischen Bereich vorgehen, um ihren Auftrag zu erfüllen. Aber sollten wir uns dennoch nicht mehr Gedanken über den Unterschied beider Tätergruppen machen, um etwa - so wie eine norwegische Richterin in einem spektakulären Fall im Jahre 2012 in Norwegen - Überzeugungstäter nicht nur im Hinblick auf die gerechte Bestrafung besser zu verstehen, sondern auch zur konsequenten Ursachenbewertung, was in der Gesellschaft falsch läuft. Haben wir andernfalls überhaupt das Recht, über Überzeugungstäter nur an Hand der Tatfolgen zu befinden ? Eines steht fest: Egoismustäter besetzen “motivationsbezogen” die unterste Stufe der Kriminalität, weil ihnen in der Regel “die anderen” egal sind, wenn sie sich nur selbst bereichern können; und inwieweit der Egoismustäter in seiner graduellen Abstufung und Gefährlichkeit in der heutigen Gesellschaft weiter verbreitet ist, als der Überzeugungstäter, muss jeder für sich selbst beantworten. Demgegenüber haben Überzeugungstäter eine ggf. fehlgeleitete Ideologie, die mehr Gemeinschaftsdenken erfordert als “Ich-Denken”. Diese Konstellation scheint auch vielen Richters zu schaffen zu machen, weil es im Strafverfahren leicht zu einem Konflikt des besseren Welt- und Wertbildes kommt, den Richter als vordringlich ausführende Organe der Gesetzesanwendung (und weniger der Gesetzesvernunft) nicht selten scheuen. Leicht zu parieren, sind dabei von ihnen freilich leichtfertige Aussagen von Überzeugungstätern, wonach sie Demokratie und Rechtsstaat ablehnen. Deutlich schwieriger wird es für die Justizträger, wenn Überzeugungstäter Demokratie und Rechtsstaat erkennbar schätzen, aber nicht mehr wahrnehmen zu können glauben. Welcher Richter hat in der heutigen Zeit schon die Courage, sich dieser Auseinandersetzung zu stellen, selbst wenn sie für das Verstehen der Tätermotivation und damit die Tatbewertung notwendig erscheint ? Und was ist, wenn er selbst zu der Überzeugung kommen sollte, dass es mit Demokratie und Rechtsstaat nicht mehr “weit her” ist ? - Darf er nicht ?

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