Selbstanzeige...
An dem Beispiel einer bekannten "Person des Zeitgeschehens" wurden wir wieder damit konfrontiert: Wer zur Oberschicht gehört und ohnedies viel verdient, kriegt oftmals "den Kragen nicht voll" und versucht auch noch die Versteuerung seiner - wenigstens der Höhe nach “anständigen” - Einkünfte zu unterlaufen. Wegen der Unfähigkeit der Politik und Ermittlungsbehörden, diesem bösen Tun beizukommen, wird einem solchen Straftäter (leider immer noch) die Straffreiheit verschaffende Selbstanzeige ermöglicht, wenn er sich freiwillig anzeigt und die Steuern nachzahlt. Das Problem ist nur, dass so gut wie kein Betroffener "freiwillig" handelt, wenn er nach einem Ankauf von Steuer-CD's befürchtet, als Steuerhinterzieher entlarvt zu werden und daher versucht, den Ermittlungsbehörden zuvor zu kommen. Wir halten diese Verfahrensweise aber nicht nur wegen der mangelnden Freiwilligkeit für rechtsstaatswidrig. Einen Straftäter davon kommen zu lassen, um als andernfalls unfähiger Ermittlungsträger per Deal an das Steuergeld zu kommen, erscheint zutiefst unanständig, um nicht zu sagen prostitutiv. Ein sich Rechtsstaat nennendes Sozialwesen muss immer - und zwar unabhängig von den Aussichten und vom Aufwand - Missbrauch bei Strafe bekämpfen, andernfalls der Respekt vollständig verloren geht. Die Menge der vermuteten Steuerstraftäter zeigt die verheerenden Folgen eines "Reichenvolkssports", weil der Staat heutzutage - übrigens in vielen Bereichen - den ehernen Grundsatz durchbrochen hat, dass Missbrauch unabhängig vom drohenden Aufwand immer bekämpft werden muss und in seinen Folgen niemals auf die Allgemeinheit umgelegt werden darf, andernfalls der Anständige "zum Dummen" wird (, wenn er nicht dem schlechten Beispiel folgt und "mit den Wölfen heult").
Im Steuerbereich ist heutzutage nicht nur der kleine, anständige Steuerzahler der "Dumme", nein, sogar der kleine Gewerbetreibende oder Selbständige, der in der Not seines Absturzes mit relativ kleinen Summen Zahlungen hinausgezögert hat, wird von den Steuerfahndern regelmässig unerbittlich in die Knie gezwungen. Der hierzu im Gegensatz ohne Not und kaltblütig mit Riesensummen Missbrauch treibende Staatsschädling und Steuerhinterzieher dagegen bekommt sogar nach vollendeter Straftat die Möglichkeit, straffrei zu bleiben. Freilich muss jede Form der Hinterziehung verfolgt werden, doch ist der auf Rechtsgleichheit gerichtete Einwand des in der Not in den Hinterziehungstatbestand geschlitterten Steuerschuldners vor Gericht, man möge doch erst einmal die „richtig“ (ohne Not und mit immensen Summen) kriminell gewordenen „da oben“ angemessen zur Verantwortung ziehen, wirklich so abwegig ? Auch wenn grundsätzlich jedem Steuersünder die Möglichkeit zur Selbstanzeige erboten wird und die Steuerhinterziehung bei Kapitalerträgen eher "leise" und unauffällig abläuft, so bleibt eine himmelschreiende Ungerechtigkeit in der Tatsache begründet, dass eine vollendete Tat, bei der das Gemeinwesen mit Millionenbeträgen auf der Basis höchst kriminellen Unrechts geschädigt wurde, im Nachhinein "ungeschehen" gemacht werden kann, wenn diesem Staatsschädling die Glücksfee hold ist und die Ermittlungsbehörden noch "von nichts" wissen. Welch ein rechtsstaatsunverträglicher Irrsinn!
Wie man feststellen muss, macht der Irrsinn, dass Schuldige für ihren Missbrauch nicht mehr in die Haftung genommen werden und die Folgen Ihres Tuns auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, in vielen Bereichen „Schule“: Dies gilt von der EU-Finanzierung bis hin zu den Beitragsexplosionen der Versicherer – so insbesondere der Krankenversicherer - u.a. Keineswegs lässt sich dies noch mit einer besonnenen Güterabwägung rechtfertigen, vielmehr will man sein Gesicht nicht verlieren (EU) oder ist sich zu bequem (Versicherungen) oder auch unfähig (Steuerschuldner), den Missbrauch zu bekämpfen, so dass ganz überwiegend Eigeninteressen der machtbeflissenen Akteure den Anständigen zum Dummen werden lassen. Er haftet oder übernimmt die „Zeche“, obgleich ihm die Verantwortung bei ausgewogener Betrachtung weder aus einer Direkt- noch Solidarhaftung heraus auferlegt werden dürfte.
Selbstverständlich können wir hier nur auffordern, besondere Verantwortlichkeit bei der Stimmabgabe im Wahljahr walten zu lassen. Unterdessen machen uns die zahlreichen Aufschreie der Menschen in diesem Zusammenhang immer wieder besorgt, wenn – wie kürzlich wieder - hilfesuchend eine Antwort auf die Frage gesucht wurde: Pest oder Cholera oder doch lieber gar nichts davon wählen ? Es führt kein Weg daran vorbei, wieder gesunde Grundlagen wählbar zu machen, wenn die Erscheinungsbilder des Wählerprotestes nicht eskalieren sollen...
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