Beschneidung...
Ein deutsches Landgericht spricht im Jahre 2012 deutsches Recht und verbietet die Beschneidung bei Kleinkindern, weil sie noch nicht in die Verletzung ihrer körperlichen Unversehrtheit einwilligen können. Religiöse Gruppierungen sind empört, dass sie hierdurch Beeinträchtigungen ihrer Religionsfreiheit erfahren. Der Bundestag beugt sich offenbar dieser Argumentation, die auch vor einer Druckausübung über die deutsche Geschichte nicht zurückschreckt, und beabsichtigt eine spezielle gesetzliche Regelung zur Befriedung der Situation. Auch so kann man mit verfassungsrechtlich verankerter Gewaltenteilung umgehen und den Geist unserer Verfassung im Jahre 2012 auslegen. Überhaupt fragt man sich heutzutage, ob sich Politik einer ihr im Wege stehenden Verfassung nicht viel zu häufig mehr über bauhandwerkliche Prinzipien (“was nicht passt, wird passend gemacht!”) als über eine Auslegung des in der Verfassung zum Ausdruck gekommenen Geistes unserer Verfassungsväter nähert...
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