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Degeneration, Ethik- und Demokratieverlust...

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Aktienmarkt...

Bereits seit 2004 sind auf dieser Seite die folgenden beiden Absätze zu lesen, was wohl deutlicher nicht vor Augen führen kann, dass - was unsere so kompetenten Politiker stets dementieren - die Aktienkatastrophe auch für (uns) “Unbedarfte” vorhersehbar war. Lesen Sie ruhig weiter - es behält Alles leider auch für die weitere Zukunft seine Gültigkeit...(*)

Herr Kostolany hatte freilich Recht: der neue Aktienmarkt erscheint wenig seriös! Wenn legitime Geldgeschäfte dadurch zustande kommen, dass unerfahrene Kleinanleger auf Grund unzureichend überprüfbarer Unternehmensdaten, die oft an der längst moralisch verwerflichen Grenze zum Betrug oder bei nicht nachweisbarer Überschreitung derselben verbreitet werden, in den Spekulationsruin getrieben werden, ohne dass sie von einem angemessenen, rechtlichen Schutzkorsett vor dem Reinfall oder auch nur seiner Ungestraftheit ("Firma im Sand - Vermögen im Ausland!") bewahrt werden, dann hat der Rechtsstaat wohl total versagt. Selbst Börsen-Insider sind immer wieder überrascht, wie schwer sich unsere Ermittlungsbehörden bei der Verfolgung von Anlage- und Börsenbetrug tun. Nicht wenige Ermittler aus dem Referat "Eigentumsdelikte" sind der Auffassung, dass der verschleierte Betrug längst in zu vielen Bereichen unseres täglichen Lebens zur hingenommenen Zeiterscheinung geworden ist. Dadurch scheint sich die Sensibilität staatlicher Strafverfolgung, welche ohnedies unter starker Überlastung ächzt, für derartige Delikte weiter zu reduzieren. Diese Situation muss freilich zu einem essentiellen Vertrauensverlust in der Wirtschaft führen, denn es verbreitet sich ja nichts so gut, wie eine schlechte Nachricht über den Reinfall anderer! Während wir in Rechtsbereichen wie dem Steuerrecht ohne Unterlass mit Vorschriften regelrecht erschlagen werden, dümpeln viele neuzeitliche Regelungsbelange - häufig mit der Folge einer widersprüchlichen Rechtsprechung - scheinbedeutungslos vor sich hin. Den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Aktienstrafrechts geht es hier nicht anders wie dem weitgehend "analogisierten" Computerrecht, dem Internetrecht, dem Medienstrafrecht u.a.m. Auch diese Situation eingebrochenen Vertrauens hat dazu geführt, dass letztendlich immer weniger unternehmerische Risiken - wie sie früher üblich waren - eingegangen werden, was freilich die bekannten Negativfolgen wie Arbeitsplatzverluste etc. weiter begünstigt. Auch hierauf hätte ein wachsamer Staat längst reagieren können, indem er z.B. besonders leicht verkehrsfähigen Sicherungspapieren den Weg geebnet hätte. Mittlerweile ist nämlich der prekäre Punkt erreicht, an dem das aus verloren gegangenem Vertrauen resultierende Misstrauen selbst die Geschäfte der Unternehmen spürbar ausbremst, welche in der Vergangenheit stets Vertrauen gerechtfertigt haben...

PS: Oskar Lafontaine hat unlängst wegen der unfassbar unmässigen Manager-Abfindungen, welche zuletzt von bekannten Aktiengesellschaften an ihre scheidenden (Vorstands-)Gesellschafter gezahlt wurden, wohl  nicht zu Unrecht von "organisierter Kriminalität" gesprochen... (Anmerkung hierzu: hätte Herr Lafontaine vorausgesehen, was von Herren in vergleichbarer Position in den Folgejahren kassiert wurde, die Vokabel “organisierte Kriminalität” hätte wohl ihren Komparativ gesucht...)(*)

   Im September 2008 ist schliesslich der einfach vorhersehbare (und wegen fortlaufend zugenommen habender Profitgier der Profiteure zu keiner Zeit massgeblich auf Abstand gehaltene) “worst case” eingetreten: eine Wirtschaftskrise (fast) niemals dagewesenen Ausmasses mit zwei Verlierergruppen, denen die lange Zeit für ihre Profiteure lukrativen Systeme ihre Existenz verdanken. Anleger und Arbeitnehmer. Welche Abhilfemassnahmen wurden ergriffen ? Die Schuldigen, die gekonnt die Anleger und Arbeitnehmer vor ihr Schutzschild gehalten haben, wurden erneut mit Samthandschuhen behandelt und ihre im Zuge ihrer Selbstsucht marode gewordenen Goldgruben mit Hilfe von Steuergeldern saniert. “Bad banks” werden die legitimen und mit Steuermitteln finanzierten “Geldwaschanlagen” genannt, welche im Zuge der Rettung der durch die Krise “beeinträchtigten” Anleger den “Beeinträchtigern” wieder in den Sattel hilft. Ähnlich läuft es bei der Rettung von Grossunternehmen nebst ihren Schuld und Geld beladenen Managern ab - insoweit ist die Situation vergleichbar zu den Anlegern: Arbeitnehmer grosser Unternehmen repräsentieren “auf einen Haufen” viele, viele Wählerstimmen, während eine politische Rettungsmassnahme zielgerichtet medienwirksam gemacht werden kann. Wenn schert es da, wenn diverse unbekannte Klein- und Mittelstandsunternehmen vor einem ähnlichen Hintergrund krisenbedingt einfach wirtschaftlich “absaufen”...?

   Eine üble Verlogenheit verbirgt sich noch unserer Auffassung übrigens in der bislang von staatlichen Stellen (Innenministerium) zur Verteidigung des einträglichen, staatlichen Glücksspielmonopols geübte Praxis, Privatpersonen in weitem Umfange öffentlich veranstaltete Spiele und Wetten (z.B. im Internet) zu verbieten. In der einschlägigen Begründung heisst es dann, dass der Bürger vor seiner Spiel- und Gewinnsucht bewahrt werden muss, was schliesslich auch durch einen einschlägigen Straftatbestand (§ 284 StGB) gestützt würde. Was für ein Hohn! Wir stellen die entlarvende Frage: Wo waren staatliche Stellen mit ihrem Bürgerschutz in Sachen “Gewinnsucht”, als zigtausende Anleger mit der Telekom-Aktie “Baden gingen” und all die anderen Aktienkatastrophen über unser Land hereinbrachen ? Auch wenn sich in der Thematik “staatliches Glücksspielmonopol” in Zukunft gesetzliche Änderungen ergeben werden: Leider kommen diese aller Wahrscheinlichkeit nach nur durch den Druck der EG zustande und nicht auf Grund einer mit gesundem Menschenverstand begründeten Eingabe eines deutschen Bürgers...

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